Neues Tierarzneimittelgesetz und Dokumentationspflicht für Imker

Im Januar ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten die in Deutschland zu einem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) geführt hat. Für uns Imker ändert sich zunächst nicht viel, aber...

  • Imker müssen die verwendeten Arzneimittel dokumentieren (Bestandbuch, s.u.)
  • nur zugelassene Behandlungsmethoden dürfen angewendet werden

Da nur explizit zugelassene Methoden angewendet werden dürfen, fällt beispielsweise die Schwammtuch-Methode weg, darf also nicht mehr angewendet werden. Es sind allerdings aktuell aktive Bestrebungen im Gange, damit diese gängigen Methoden nachträglich noch aufgenommen werden. Das Schwammtuch wird uns also vermutlich erhalten bleiben! ????

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Dokumentationspflicht für Imker

Die Behandlungen müssen also ab sofort dokumentiert werden. Der DIB empfiehlt ein Bestandbuch zu führen und hat dazu auch eine Vorlage zum Download bereitgestellt. Die Dokumentation kann aber auch in anderer, geeigneter Weise umgesetzt werden, als Loseblattsammlung oder auch elektronisch. Wichtig ist dabei, dass die Dokumentation fünf Jahre aufbewahrt werden muss. Ob, wie und durch wen dies kontrolliert wird, bleibt abzuwarten. Wir empfehlen, Kassenbons und Quittungen, die den Kauf von Bienenmedikamenten belegen, ebenfalls aufzubewahren.

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