Formulare, Vorschriften & Co.

Wir Imker gehen mit lebenden Tieren um. Unsere Produkte, allen voran unser Honig, werden als Lebensmittel von unseren Kunden sehr geschätzt. Die Verbraucher können darauf vertrauen, dass unsere Produkte in höchster Qualität hygienisch einwandfrei produziert, aufbereitet und verpackt werden. Ebenso können sie sich darauf verlassen, dass bei unseren imkerlichen Tätigkeiten an und im Bienenstock immer das Tierwohl an erster Stelle steht. Diesen Qualitätsstandard erkennen unsere Kunden am DIB-Glas: einwandfreier Honig aus Deutschland in höchster DIB-Qualität! Aber auch wer seinen Honig nicht im DIB-Glas sondern in anderen Gläsern mit eigenen Etiketten anbietet, ist verpflichtet, mindestens die Qualitätsstandards der deutschen Honigverordnung zu erfüllen.


Der Bezirks-Bienenzuchtverein Bad Waldsee e.V. gegründet 1880 ist im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Unser Verein ist Mitglied des Landesverbandes Württembergischer Imker (LVWI) und damit auch Mitglied im Deutschen Imkerbund (DIB). Wir treffen uns jeden ersten Mittwoch im Monat um 19:30 im Gasthaus Adler in Molpertshaus bei Bad Waldsee. Herzlich willkommen sind unsere Mitglieder und interessierte Gäste.

 

Wichtig: "Wer Bienen halten will, muss dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes mitteilen." Die notwendigen Formulare und Informationen finden Sie beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt beim Landratsamt Ravensburg.

Gut zu wissen: Als Mitglied des Bienenverein Bad Waldsee sind Sie automatisch über den LVWI bei Gaede&Glauert  mitversichert. Die Versicherung umfasst u.a. Versicherungsleistungen bei Diebstahl, Vandalismus, Brand, Sturmschäden und Bienenvergiftung. Schäden durch Tiere und Transportschäden. Ebenfalls beinhaltet ist eine Haftpflichtversicherung auch für Schäden die aus einer Produkthaftung entstehen können. Im Schadensfall muss immer zunächst der Vereinsvorstand informiert werden, der den Schaden ggf. besichtigt und alle weiteren notwendigen Maßnahmen einleitet.


Die Gewährverschlüsse für Ihre Honigglasetiketten finden Sie im Formularbereich des LVWI. Ebenso Formulare bei Bienenvergiftungen, zu EU-Fördermitteln sowie zur Imkerversicherung.

Der DIB stellt ebenfalls einige Merkblätter und Informationen zur Bienenhaltung zur Verfügung.


Hygieneanforderungen in der Imkerei

Wir imker produzieren Honig. Honig ist ein Lebensmittel. Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert hohe Anforderungen an die Hygiene. Unsere Kunden können sich auf die einwandfreie Qualität unseres Honigs verlassen - auch dass dieser unter hygienisch einwandfreien Bedingungen produziert und weiterverarbeitet wurde. Vom Bienenstock bis ins Honigglas - alles immer hygiensch einwandfrei.

Natürlich gibt es dazu einige Vorschriften, Anforderungen und Checklisten zu beachten:

 

Vorschriften, Anregungen, Checklisten


Wir haben hier die wichtigsten und für alle geltenden Bestimmungen aufgeführt bzw. die entsprechenden Seiten verlinkt.

Eine gute Übersicht und Zusammenfassungen der rechtlichen Bestimmungen finden Sie im "Wikipedia - Bienenrecht" sowie im Deutschen Bienenjournal im Artiel "Bienen halten: Was gilt rechtlich".

Rechtliche Rahmenbedingungen sind im Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzgesetz, Bienenschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz und in der Bienenseuchenverordnung geregelt.

Die Honigverordnung regelt die Anforderungen an Honig wie Zucker- und Wassergehalt, Leitfähigkeit, HMF sowie die Kennzeichnungspflichten beim Inverkehrbringen von Honig (Etikett).

Honigverordnung